Rechtliche Pflicht

Zwei Kontaktmöglichkeiten im Impressum – Pflicht, Risiko & sichere Lösung

Wer ein Impressum benötigt, muss erreichbar sein. Doch viele Webseitenbetreiber machen dabei einen folgenschweren Fehler: Sie geben entweder nur eine Kontaktmöglichkeit an – oder veröffentlichen ihre private Telefonnummer.

Was fordert das Gesetz konkret?

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Dort ist geregelt, dass Diensteanbieter schnell, unmittelbar und effektiv erreichbar sein müssen.

In der Praxis bedeutet das:
✔ Mindestens zwei unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten
✔ Eine davon muss eine E-Mail-Adresse sein
✔ Die zweite muss eine alternative, unmittelbare Kontaktmöglichkeit darstellen

Ein Kontaktformular allein reicht nicht aus. Auch der bloße Verweis auf Social Media erfüllt die gesetzliche Vorgabe nicht.

Warum E-Mail allein nicht ausreicht

Gerichte und Aufsichtsbehörden vertreten seit Jahren eine klare Linie: Eine einzelne E-Mail-Adresse ist nicht ausreichend, da sie keine unmittelbare Kommunikation garantiert.

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Betroffene, Behörden oder Geschäftspartner den Verantwortlichen ohne Umwege kontaktieren können – insbesondere bei rechtlichen Anliegen.

Fehler: „Ich habe doch ein Kontaktformular.“
➜ Kontaktformulare gelten nicht als gleichwertiger Ersatz.

Warum du keine private Telefonnummer angeben solltest

Viele Selbstständige lösen das Problem pragmatisch – und tragen ihre private Handynummer ins Impressum ein. Rechtlich ist das zwar zulässig, praktisch jedoch riskant.

  • Unkontrollierte Anrufe zu jeder Tageszeit
  • Veröffentlichung der Nummer auf Abmahn- & Spamseiten
  • Auffindbarkeit über Suchmaschinen & Datenbanken
  • Risiko von Belästigung, Spam oder Stalking

Was viele unterschätzen: Eine einmal veröffentlichte Telefonnummer lässt sich kaum wieder aus dem Internet entfernen.

Was passiert, wenn die zweite Kontaktmöglichkeit fehlt?

Wird im Impressum nur eine Kontaktmöglichkeit angegeben, liegt ein formaler Verstoß gegen § 5 DDG vor.

Mögliche Folgen:
  • Abmahnungen durch Mitbewerber
  • Beanstandungen durch Behörden
  • Kostenpflichtige Unterlassungserklärungen

Die sichere Lösung: Alternative Telefonnummer statt Privatnummer

Die rechtlich und praktisch saubere Lösung ist eine separate Telefonnummer, die speziell für das Impressum genutzt wird.

✔ Gesetzliche Pflicht erfüllt
✔ Keine Veröffentlichung der Privatnummer
✔ Klare Trennung von privat & geschäftlich
✔ Professioneller Außenauftritt

Genau hier setzt Dein Impressum an: Mit einer ladungsfähigen Adresse und einem optionalen Telefonservice erfüllst du alle Anforderungen – ohne deine privaten Kontaktdaten preiszugeben. Im Social-Media Abo ist der Telefonservice bereits enthalten.