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Bio-Link & Impressum

Impressum für Linktree & Wonderlink erstellen – mit ladungsfähiger Adresse

Kurzfassung

Du nutzt Linktree, Wonderlink oder ein anderes Bio-Link-Tool? Sobald es geschäftlich genutzt wird oder wie ein eigenständiger Auftritt wirkt, brauchst du ein Impressum – gut sichtbar und klar als „Impressum“ verlinkt. Mit einer ladungsfähigen Adresse kannst du dein Impressum mieten und deine private Wohnanschrift aus dem Internet heraushalten.

Warum braucht Linktree oder Wonderlink ein Impressum?

Bio-Link-Seiten bündeln deine Links – Shop, Newsletter, WhatsApp, Terminbuchung – und sind häufig selbst ein eigenständiger Online-Auftritt. Deshalb suchen viele nach „Linktree Impressum“ oder „Wonderlink Impressum“: Wer hier Pflichtangaben vergisst, riskiert eine Abmahnung.

Merksatz

Wird dein Bio-Link-Tool geschäftlich genutzt oder wirkt es wie ein eigenständiger Auftritt, verlinke ein Impressum leicht auffindbar – idealerweise als eigenen, klar bezeichneten Punkt „Impressum“.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Je nach Konstellation sind typischerweise relevant:

  • vollständiger Name bzw. Unternehmensname
  • ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • E-Mail plus eine zweite, unmittelbare Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefon)
  • bei Unternehmen: Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Register und USt-IdNr. (falls vorhanden)

Private Adresse vermeiden: ladungsfähige Adresse nutzen

Viele Creator, Freelancer und Selbstständige wollen ihre private Anschrift nicht öffentlich machen. Genau dafür gibt es Dein Impressum: Du nutzt eine ladungsfähige Adresse für Impressum und Auftritte – und schützt deine Privatsphäre.

Schritt für Schritt: Impressum in Linktree einfügen

  1. Impressum erstellen – mit ladungsfähiger Adresse von Dein Impressum.
  2. In Linktree einen neuen Link anlegen, Titel: Impressum.
  3. Ziel-URL eintragen (deine Impressumsseite auf der Website oder im Shop).
  4. Link sichtbar lassen und möglichst weit oben platzieren.

Schritt für Schritt: Impressum in Wonderlink einfügen

  1. Im Wonderlink-Editor einen neuen Link hinzufügen.
  2. Linktext: Impressum (nicht „Info“ oder „Kontakt“).
  3. Auf deine Impressums-URL verlinken.
  4. Test: Ist der Link jederzeit erreichbar und funktioniert er mobil?

Muster-Impressum (Vorlage) zum Kopieren

Unten findest du eine kompakte Vorlage. Ersetze die Platzhalter (Name, E-Mail, Registerangaben). Die Anschrift setzt du mit deiner Dein-Impressum-Adresse ein.

<h1>Impressum</h1>
<p><strong>Angaben gemäß § 5 DDG</strong></p>

<p>
  [Name / Firma]<br>
  c/o Dein Impressum<br>
  [Straße Hausnr.]<br>
  [PLZ Ort]<br>
  Deutschland
</p>

<h2>Kontakt</h2>
<p>
  E-Mail: [deine E-Mail]<br>
  Telefon: [zweite Kontaktmöglichkeit]
</p>

<h2>Weitere Pflichtangaben (falls zutreffend)</h2>
<p>
  USt-IdNr.: [falls vorhanden]<br>
  Handelsregister: [falls vorhanden]<br>
  Vertreten durch: [falls vorhanden]
</p>

Privatadresse schützen – ladungsfähige Adresse nutzen

Nutze die Dein-Impressum-Adresse für Linktree, Wonderlink, Social Media und Websites – ohne deine private Anschrift zu veröffentlichen.

Eine Adresse für alle Auftritte – deine Wohnanschrift bleibt privat.

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Häufige Fragen: Linktree & Wonderlink Impressum

Brauche ich für Linktree wirklich ein Impressum?
Wenn dein Linktree geschäftlich genutzt wird oder als eigenständiger Auftritt dient, solltest du ein Impressum gut sichtbar verlinken. Entscheidend ist, dass die Pflichtangaben leicht erreichbar und klar als „Impressum“ erkennbar sind.
Reicht es, wenn ich nur auf das Impressum meiner Website verlinke?
Häufig ja. Du kannst im Bio-Link-Tool einen Link „Impressum“ setzen, der auf deine Website-Impressumsseite führt. Wichtig ist, dass der Link funktioniert, mobil gut erreichbar ist und eindeutig so bezeichnet wird.
Darf ich statt meiner Privatadresse eine ladungsfähige Adresse nutzen?
Ja – sofern es eine ladungsfähige Anschrift ist. Mit Dein Impressum kannst du eine ladungsfähige Adresse im Impressum verwenden und deine private Anschrift schützen. Ein Postfach genügt dafür nicht.
Wie sollte der Link heißen?
Verwende exakt „Impressum“. Das ist für Nutzer und Prüfer am klarsten und erfüllt die Anforderung der leichten Erkennbarkeit.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen (GmbH, Vereinsregister, journalistische Angebote) können zusätzliche Angaben erforderlich sein.